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Gründung

Friseursalon eröffnen: die Schritte

CutNear-Redaktion · Stand 23.10.2026

Vom Meisterbrief bis zum ersten Termin: was du für den eigenen Salon oder Barbershop erledigen musst, mit Quellen.

Kurz gesagt
  1. Meisterpflicht klären: Meisterbrief oder ein anderer Weg über die Handwerkskammer.
  2. In die Handwerksrolle eintragen lassen.
  3. Gewerbe bei der Stadt anmelden.
  4. Finanzamt und Berufsgenossenschaft informieren.
  5. Räume, Hygiene und Preisliste vorbereiten.

Deine Stadt

Die Seiten für einzelne Städte bereiten wir gerade vor. Bis dahin gilt die Checkliste unten überall.

Städteliste: alle Gemeinden ab 100.000 Einwohnern laut Statistischem Bundesamt, Stand 31.12.2024, dazu die StädteRegion Aachen und der Kreis Heinsberg.

Checkliste: Friseursalon eröffnen

Acht Schritte, die für jeden Salon in Deutschland gelten. Die Reihenfolge kann sich überschneiden.

Checkliste als PDF herunterladen Frei nutzbar mit Quellenangabe.

  1. Meisterpflicht klären

    Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig. Für den eigenen Salon brauchst du in der Regel den Meisterbrief.

    Ohne eigenen Meister gibt es Wege: einen Betriebsleiter mit Meisterbrief, die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO, eine Ausnahmebewilligung oder die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

    Den Antrag stellst du in der Regel bei der Handwerkskammer. Entschieden wird im Einzelfall, je nach Land von der Kammer oder der höheren Verwaltungsbehörde.

    Quelle: Anlage A Nr. 38 HwO, § 7 HwO, § 7b HwO, § 8 HwO, § 124b HwO

    Meisterpflicht beim Friseur und Barbier
  2. In die Handwerksrolle eintragen

    Die Handwerkskammer führt die Handwerksrolle. Erst mit der Eintragung darfst du das Friseurhandwerk selbstständig betreiben.

    Welche Kammer für dich zuständig ist und wo ihre Gründungsberatung zu finden ist, steht auf den Stadtseiten.

    Quelle: § 1 HwO, § 6 HwO

  3. Gewerbe anmelden

    Den Beginn deines Betriebs meldest du bei der zuständigen Stelle deiner Stadt oder Gemeinde an (Gewerbeanzeige).

    Ob das online geht und was es kostet, steht auf der Seite deiner Stadt.

    Quelle: § 14 Gewerbeordnung

  4. Finanzamt informieren

    Nach der Eröffnung schickst du dem Finanzamt Angaben zu deinem Betrieb (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), in der Regel elektronisch. Die Frist ist ein Monat.

    Dabei entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung: Sie gilt, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet.

    Für die Wahl der Steuerform ist eine Steuerberatung der richtige Ort.

    Quelle: § 138 Abs. 1b und 4 Abgabenordnung, § 19 UStG

  5. Berufsgenossenschaft und Versicherungen

    Binnen einer Woche nach Beginn meldest du dein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Gewerbeanzeige kann diese Meldung ersetzen, wenn sie rechtzeitig erstattet ist.

    Welche weiteren Versicherungen für deinen Salon sinnvoll sind, klärst du mit einer Versicherungsberatung.

    Quelle: § 192 SGB VII

  6. Räume und Hygiene

    Kläre vor dem Mietvertrag mit der Stadt, ob die Räume als Salon genutzt werden dürfen.

    Betriebe, in denen bei Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, kann das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwachen. Das betrifft etwa die Rasur mit dem Messer. Die Einzelheiten regeln die Länder.

    Quelle: § 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz

  7. Preisliste aufstellen

    Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, stellt ein Preisverzeichnis über die wesentlichen Leistungen auf.

    Eine Vorlage zum Ausfüllen findest du bei den Vorlagen.

    Quelle: § 12 Preisangabenverordnung

    Vorlagen für Salons
  8. Online-Buchung vorbereiten

    Richte deine Buchungsseite vor der Eröffnung ein. Buchbar schaltest du sie, sobald dein Betrieb angemeldet ist.

    Den Buchungslink kannst du dann auf Flyer, Instagram und dein Google-Profil setzen.

Brauche ich einen Meister?

Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig (Anlage A Nr. 38 HwO). Wer selbstständig einen Friseurbetrieb führt, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein (§ 1 HwO). Regelvoraussetzung ist der Meisterbrief (§ 7 HwO). Es gibt weitere Wege:

  • Betriebsleiter

    Du stellst eine Person mit Meisterbrief (oder gleichwertiger Qualifikation) als Betriebsleiter ein (§ 7 Abs. 1 HwO).

  • Ausübungsberechtigung, oft „Altgesellenregelung“ genannt (§ 7b HwO)

    Voraussetzung ist eine Gesellen- oder Abschlussprüfung im Friseurhandwerk und insgesamt sechs Jahre Tätigkeit, davon vier Jahre in leitender Stellung. Das Friseurhandwerk ist von dieser Regel nicht ausgenommen.

  • Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO)

    In Ausnahmefällen, wenn du die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist.

  • Berufserfahrung aus der EU, dem EWR oder der Schweiz (§ 9 HwO) und Anerkennung ausländischer Abschlüsse (§ 40a HwO)

    Für Qualifikationen und Berufserfahrung aus dem Ausland gibt es eigene Wege.

Den Antrag stellst du in der Regel bei der Handwerkskammer. Über die Ausnahmebewilligung und die Ausübungsberechtigung entscheidet laut Gesetz die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Kammer (§ 7b Abs. 2, § 8 Abs. 3 HwO). Die Länder können diese Aufgabe auf die Handwerkskammern übertragen (§ 124b HwO). Deshalb ist die Zuständigkeit nicht überall gleich. Entschieden wird immer im Einzelfall.

Ausführlich: Meisterpflicht beim Friseur und Barbier

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 23.10.2026. Quellen: § 1 Handwerksordnung (HwO), § 7 HwO, § 7b HwO, § 8 HwO, § 9 HwO, § 40a HwO, § 124b HwO, Anlage A HwO (Nr. 38 Friseure).

Und ein Barbershop?

„Barbershop“ ist kein Begriff aus dem Gesetz. Es zählt, was du tatsächlich anbietest. Schneidest du Kopfhaar, ist das Friseurhandwerk, mit denselben Regeln wie oben.

Nach Auskunft der Landesregierung Baden-Württemberg brauchen Betriebe, die nur Rasur und Bartpflege anbieten, in der Regel keine Eintragung in die Handwerksrolle und gehören dann zur IHK. Solche Betriebe sind aber selten, und die Kammer prüft das Gesamtangebot. Kläre das vor der Gewerbeanmeldung mit der Handwerkskammer.

Quelle: Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 17/8741, S. 3. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Meisterbrief für den eigenen Salon?

In der Regel ja, denn das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig. Es gibt aber weitere Wege, etwa einen Betriebsleiter mit Meisterbrief oder die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO. Den Antrag stellst du in der Regel bei der Handwerkskammer. Entschieden wird im Einzelfall, je nach Land von der Kammer oder der höheren Verwaltungsbehörde.

Gehöre ich zur IHK oder zur Handwerkskammer?

Friseurbetriebe gehören zur Handwerkskammer. Zur IHK gehörst du nur mit einem nichthandwerklichen Betriebsteil, etwa einem eigenständigen Handel, oder wenn dein Betrieb nur Rasur und Bartpflege anbietet (§ 2 Abs. 3 IHKG). Frag im Zweifel die Kammer. § 2 IHK-Gesetz

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gebühr nennt die Stadt oder Gemeinde, bei der du anmeldest. Auf unseren Stadtseiten steht sie, wenn die Stadt sie selbst angibt, mit Quelle.